Chemikalienverbotsverordnung – Auffrischung zum Erhalt der umfassenden Sachkunde
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Chemikalienverbotsverordnung – Auffrischung zum Erhalt der umfassenden Sachkunde

Gefahrstoffe

Datum und Uhrzeit

15.09.26

Preis pro Seminar

540,00 €zzgl. MwSt.

Dauer

1 Tag

Trainer/-in

Dr. Gitta Weber

Teilnehmer

Max. 25

Fragen?

Inhalt

Unsere praxisorientierte Fortbildung richtet sich an sachkundige Personen, die Chemikalien, einschließlich Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gemäß Anlage 2 der ChemVerbotsV, in Verkehr bringen. 

Gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist eine Auffrischung der Sachkunde spätestens alle drei bzw. sechs Jahre erforderlich. Diese Schulung an einer behördlich anerkannten Einrichtung stellt sicher, dass die Sachkunde weiterhin gültig bleibt. 

Auch für die Abgabe bestimmter Biozid-Produkte gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung sowie für Inhaber der Sachkunde nach dem Pflanzenschutzgesetz genügt eine eintägige Auffrischungsschulung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.  

Zielgruppe

Sachkundige gem. ChemVerbotsV 

Sachkundige gem. Pflanzenschutzgesetz (Abgabe von Bioziden) 

Überblick

  • europäisches und deutsches Chemikalienrecht 
  • Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP 
  • Sicherheitsdatenblätter 
  • Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM) 
  • Verbote des Inverkehrbringens 
  • Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen 
  • Anforderungen an die Abgabe 
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 
  • Erfahrungsaustausch 

Voraussetzungen

Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV 

Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (PSM)  

Trainer/-in

Gitta Weber