Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste nach BetrSichV und TRBS 2121 - Teil 1+2
Datum und Uhrzeit
24.03.26
Preis pro Seminar
520,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
Tim Ebeling
Teilnehmer
Max. 12
Fragen?
Inhalt
Die Gefährdungen bei der Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten werden im betrieblichen Alltag oft unterschätzt. Jahr für Jahr ereignen sich tausende Unfälle – nicht selten mit schweren oder sogar tödlichen Folgen. Über 90 % der Unfälle mit Leitern und Tritten sind laut Statistik auf fehlerhafte Anwendung oder unzureichende Kontrolle zurückzuführen.
Auch bei Fahrgerüsten zeigen Zahlen der Berufsgenossenschaften jährlich rund 30.000 meldepflichtige Unfälle, wobei in etwa drei Viertel der Fälle mangelhafte Bauteile oder fehlerhafte Montage verantwortlich sind.
Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor, dass Arbeitsmittel wie Leitern, Tritte und Fahrgerüste regelmäßig durch fachkundiges Personal – sogenannte Befähigte Personen – überprüft werden müssen.
Das Seminar vermittelt die nötigen Kenntnisse, um als Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203 regelmäßige Prüfungen von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten fachgerecht durchzuführen und zu dokumentieren. Die Inhalte basieren auf den aktuellen Vorschriften, insbesondere der TRBS 2121 Teil 1+2 sowie den DGUV-Veröffentlichungen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, die für die Bereitstellung, Nutzung oder Überprüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten verantwortlich sind. Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitgeber und technische Führungskräfte
- Mitarbeitende aus Instandhaltung, Wartung und Facility Management
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
- Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Behörden
Überblick
- Rechtliche Grundlagen und Regelwerke:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 1203 sowie TRBS 2121 Teil 1 und 2
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
- DGUV Information 208-016: Sicheres Arbeiten auf Leitern und Tritten
- DGUV Information 208-019: Handlungsanleitung für den Umgang mit Fahrgerüsten
- Aufgaben, Verantwortung und Rolle der Befähigten Person
- Anforderungen an Qualifikation und Dokumentation
- Überblick über Leiter-, Tritt- und Fahrgerüsttypen
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Steiggeräten
- Typische Gefährdungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Sicherheitsgerechter Umgang, Lagerung und Instandhaltung
- Erkennen und Bewerten von Mängeln
- Durchführung und Dokumentation von regelmäßigen Prüfungen
Praxisteil
- Prüfung der Arbeitsmittel: Leitern, Tritte sowie Fahrgerüste im Sinne der Befähigten Person
- Prüfung der vermittelten Inhalte
Voraussetzungen
Im praktischen Teil überprüfen die Teilnehmer Leitern, Tritte und Fahrgerüste direkt vor Ort. Da diese Prüfungen in einem Bereich mit Tragepflicht für Sicherheitsschuhe stattfinden, bitten wir alle Teilnehmenden, geeignete Sicherheitsschuhe zum Seminar mitzubringen.