Chemikalienverbotsverordnung – Auffrischung zum Erhalt der eingeschränkten und umfassenden Sachkunde
Datum und Uhrzeit
16.12.2025
Preis pro Seminar
527,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
Dr. Gitta Weber
Teilnehmer
Max. 10
Fragen?
Inhalt
Unsere praxisorientierte Fortbildung richtet sich an sachkundige Personen, die Chemikalien, einschließlich Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gemäß Anlage 2 der ChemVerbotsV, in Verkehr bringen.
Gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist eine Auffrischung der Sachkunde spätestens alle drei bzw. sechs Jahre erforderlich. Diese Schulung an einer behördlich anerkannten Einrichtung stellt sicher, dass die Sachkunde weiterhin gültig bleibt.
Auch für die Abgabe bestimmter Biozid-Produkte gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung sowie für Inhaber der Sachkunde nach dem Pflanzenschutzgesetz genügt eine eintägige Auffrischungsschulung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Zielgruppe
Sachkundige gem. ChemVerbotsV
Sachkundige gem. Pflanzenschutzgesetz (Abgabe von Bioziden)
Überblick
- europäisches und deutsches Chemikalienrecht
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
- Sicherheitsdatenblätter
- Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)
- Verbote des Inverkehrbringens
- Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
- Anforderungen an die Abgabe
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Erfahrungsaustausch
Voraussetzungen
Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV
Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (PSM)